Um für Lebenssituationen, in denen man sich aktuell nicht selbst um seine Interessen, Lebensvorstellungen und Lebensziele kümmern kann, Vorsorge zu treffen, gibt es rechtliche Instrumente. In Deutschland kann jede und jeder auch ohne ärztliche oder juristische Beratung eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellen. Worauf ist dabei zu achten? Wozu dient eine Vorsorgevollmacht? Worin besteht der Unterschied zu einer Patientenverfügung?
Programmablauf
- Prof. Dr. Frank Erbguth, Präsident der Deutschen Hirnstiftung: Die Deutsche Hirnstiftung – ein kurzer Überblick
- Dr. Annette Rogge, Neurologin und Palliativmedizinerin, Chefärztin Paracelsus Klinik Helgoland: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus ärztlicher Sicht
- Dr. Benedikt Hruschka, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus juristischer Sicht
Danach ist Zeit für Ihre Fragen. Die Veranstaltung wird ca. 1,5 Stunden dauern.
Die Veranstaltung findet als Zoom-Webinar statt. Zur Anmeldung
Sie erhalten dann weitere Informationen per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos, wir freuen uns über eine Spende. Hier finden Sie vorab bereits weitere Informationen zur Patientenverfügung.
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