29.09.2021

Die Neurologie – bald Paradepferd der Digitalisierung?

Eine neurologische Praxis oder Klinik erreichen, eine spezialisierte Therapie bekommen – das ist für Erkrankte häufig schwer. Gerade im ländlichen Raum, besonders für behinderte und ältere Menschen. Kann die Digitalisierung diese Lücke füllen?

Neurologische Erkrankungen sind weltweit die häufigste Ursache von Behinderungen, zusätzlich zu körperlichen Einschränkungen führen sie häufig auch zu kognitiven Defiziten. Häufig ist es für Patientinnen und Patienten schwierig – und mit stark erhöhtem Aufwand verbunden – eine neurologische Praxis oder spezialisierte Klinik zu erreichen oder auch spezialisierte Therapien zu erhalten.

Die Geschwindigkeit und Dynamik der Digitalisierung in der Neurologie eröffnen neue Chancen für Ärzte und Erkrankte. Beide können vom individualisierten und schnellen Zugang zu medizinischem Wissen sowie frühzeitiger Interventionen und der Nutzung diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten profitieren. Diese Entwicklung ist gerade im Hinblick auf eine zukünftige bestmögliche Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität und Zugänglichkeit wichtig.

Schon jetzt kommt es gerade im ländlichen Raum aufgrund von Fachärztemangel zu einer neurologischen Unterversorgung. Behinderte und ältere Menschen sind oft benachteiligt hinsichtlich des Zugangs zur neurologischen Versorgung, sowohl in Großstädten wie auch im ländlichen Raum.  Im Jahr 2030 werden voraussichtlich über 100.000 Ärzte, allein in Deutschland, fehlen. Im Vergleich mit anderen EU-Staaten weist Deutschland die älteste Bevölkerung auf, im weltweiten Vergleich ist Deutschland nach Japan an zweiter Stelle.

In der Neurologie gibt es zum jetzigen Zeitpunkt schon viele Anwendungen und digitale Versorgungsstrukturen. Und was viele nicht wissen: Krankenversicherte haben bei uns einen gesetzlichen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Hier sollen einige Beispiele der Digitalisierung in der Neurologie kurz aufgezeigt werden.

Telemedizinische Versorgung über 12.000 Kilometer

Zwischen 2009 – 2019 bestand eine transkontinentale Kooperation zwischen dem Sultanat Brunei Darussalam und der neurologischen Klinik, der Abteilung Neuroradiologie, Krankenhaus Nordwest, Frankfurt zum Aufbau eines neurologischen Zentrums.

Dieses weltweit einzigartige Projekt zeigt, dass es möglich ist mit dem Einsatz digitaler Methoden eine komplette neurologische Versorgung inklusive Ausbildungsstrukturen, Facharztausbildungen und Neurorehabilitation aufzubauen.

Grundvoraussetzung war die Etablierung eines Telemedizin-Netzwerks, die baugleiche Ausstattung von Geräten, die zur neurologischen Diagnostik unverzichtbar sind, ein strukturiertes und durchdachtes Lernkonzept für Schwestern und Therapeuten sowie ein strukturiertes Facharztcurriculum. Es wurden tägliche Lehrveranstaltungen angeboten, tägliche Visiten durchgeführt sowie ein 24/7-Erreichbarkeit des deutschen diensthabenden Arztes eingerichtet. Dieses Projekt konnte zeigen, dass zum Wohle der bruneiischen Bevölkerung, eine spezialisierte neurologische telemedizinische Versorgung über eine weite Distanz möglich ist.

Was in 12.000 Kilometer Entfernung möglich ist, sollte doch auch innerhalb Deutschlands möglich sein?

Telemedizin in der Neurorehabilitation

Telerehabilitation über Videokommunikation bietet die Möglichkeit, dass Menschen, die keine Möglichkeiten haben einen Therapeuten selbstständig aufzusuchen oder auch keinen Therapeuten vor Ort haben, im häuslichen Bereich dennoch eine geeignete Therapie zu erhalten.

Nach einem stationären Aufenthalt, beispielsweise nach einem Schlaganfall, aber auch bei chronischen Erkrankungen wie der Multiplen Sklerose oder Parkinson hat die kontinuierliche funktionstherapeutische Beübung Einfluss auf den Behandlungserfolg. Nach einer stationären Rehabilitation haben Erkrankte häufig keine Möglichkeit im direkten Anschluss die Therapie ambulant weiterzuführen. Beim Einsatz der Videotherapie in der Physiotherapie sollen jene Zentren im Gehirn gestärkt werden, die für Bewegungen und ihre Steuerung zuständig sind.

Videotherapien können für die Ergo- und Physiotherapie sowie in der Logopädie eingesetzt werden. Man stelle sich vor, wir ließen unsere Kleinkinder erstmal zwei Stunden turnen, bevor wir mit ihnen die Sprache üben. So aber ergeht es vielen sprachbehinderten Patienten: Bis sie oft nur einmal wöchentlich die Logopädie-Praxis erreichen, quälen sie sich mit Sprachbehinderung und manchmal Lähmungen in öffentliche Verkehrsmittel, um dann erschöpft, einmal in der Woche eine Therapie durchzuführen. Gerade hier aber könnte die Telesprachtherapie sinnvoll eingesetzt werden – Therapeut und Patient üben per Videotherapie und der Patient kann dafür zu Hause sein.

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Einsatz von Application-Software (APPs) in der Neurologie

In der Neurologie sind in den letzten Jahren zahlreiche telemedizinische Anwendungen u.a. Online-Fortbildungsakademie, Kognitionstrainer, App-unterstützte Therapiekontrollen, Tagebücher für den Krankheitsverlauf entwickelt worden.

Der Einsatz im ärztlichen Alltag hat gezeigt, dass die Nutzung dieser Apps für den Arzt Patienten zu einem besseren Verständnis der Erkrankung und einer Verbesserung der Behandlung führt. Ein bidirektionaler Arzt-Patienten-Kontakt stellt einen Mehrwert dar, eine verbesserte Erreichbarkeit, eine verbesserte Kommunikation, wenn Fragen schon vorab per App übermittelt werden können.

Trotz der vielen guten und sicheren Apps, muss dennoch vor unkritischem Gebrauch gewarnt werden. Hier gibt es derzeit noch keine Qualitätskriterien und Patienten sollten sich mit dem betreuenden neurologischen Facharzt austauschen, bevor sie diese nutzen.

Telemedizin in der neurologischen Notfallversorgung am Beispiel Stroke-Einsatz-Mobil (STEMO)

Das STEMO ist ein Rettungsfahrzeug, das speziell für Patienten mit Schlaganfall konzipiert ist, ausgestattet ist es mit einem eingebauten Computertomographen (CT) und einem kleinen Labor. Ein Neurologe und spezielle geschultes Rettungspersonal fahren generell mit. Das STEMO mit seiner Ausstattung erlaubt es Schlaganfallpatienten schon am Einsatzort zu behandeln – die Idee dieses Konzepts ist, dass mit der Schlaganfallbehandlung deutlich früher begonnen werden kann. In einer Studie konnte belegt werden, dass das relative Risiko nach drei Monaten durch schwere Behinderungen eingeschränkt zu sein um 29 Prozent geringer ist, als bei einem normalen Rettungseinsatz, bei dem die Behandlung im Krankenhaus beginnt.

Gesetzeslage für die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen:

2019 trat das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale- Versorgung-Gesetz, DVG) in Kraft. Im Wesentlichen sind acht Punkte im DVG enthalten, unter anderem, dass Versicherte Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen haben, die Telematikinfrastruktur erweitert wird, die Telemedizin gestärkt wird sowie Verfahren zur Überführung in die Regelversorgung geschaffen werden

2020 trat eine ergänzende Rechtsverordnung, das Verfahren und die Anforderung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheits- anwendungen-Verordnung, DiGAV) in Kraft, mit dem Ziel, dass gesetzlich Versicherte digitale Gesundheitsanwendungen als Leistung nach dem Sozialgesetz- buch (SGB V) in Anspruch nehmen können. Im weiteren Verlauf des Jahres wurde das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen digitale Angebote und sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Digitalisierung in der Neurologie ermöglicht eine Ergänzung der Patientenversorgung unabhängig von Raum und Zeit unter Zuhilfenahme moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Die Digitalisierung in der Neurologie kann Expertenwissen zeitnah und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
  • Die Digitalisierung in der Neurologie kann die Zusammenarbeit mit strukturierter Vernetzung zwischen Klinik, Facharzt, Hausarzt und Therapeuten ermöglichen.
  • Für behinderte Patienten könnte durch Digitalisierung der Facharzt für Neurologie endlich Hausbesuche machen
  • Eine Herausforderung wird sein, den Einsatz von Applikations-Software in der Neurologie (Apps) zu bewerten und Patienten und zu beraten. Grundsätzlich sollten Patienten sich vor Nutzung einer App mit ihrem betreuenden neurologischen Facharzt beraten.
  • Dennoch muss vor unkritischem Gebrauch gewarnt werden. Patienten sollten grundsätzlich mit ihrem betreuenden Facharzt für Neurologie vor unkritischem Nutzen digitaler Anwendungen beraten.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Erkrankten und Angehörigen neutral und kostenfrei im Online Chat und am Telefon unter 030 531 437 936 (Mo-Fr, 10-14 Uhr).


Autorinnen/Autor: Prof. Dr. med. Uta Meyding-Lamadé und Eva Maria Craemer, Klinik für Neurologie, Krankenhaus Nordwest GmbH Frankfurt; Prof. Dr. med. Heinrich J. Audebert, Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin

Titelbild: iStock/seb_rai

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