Zunächst muss die schlafmedizinische Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) mit Fragen nach nächtlichem Schnarchen oder Atemgeräuschen und den Tagessymptomen wie Tagesschläfrigkeit erfolgen. Zur Ermittlung der Tagesschläfrigkeit werden verschiedene Fragebögen eingesetzt.
Dann erfolgt die Screening-Untersuchung mit einem Polygraphie-Gerät im häuslichen Umfeld. Mit diesem Gerät werden die nächtlichen Atembewegungen der Brust- und Bauchmuskulatur registriert. Die Sauerstoffsättigung und die Atemzüge werden über einen Sensor, der vor der Nase liegt, gemessen.
Kommt es hierbei zur Aufzeichnung von mehr als 10 Atempausen pro Stunde, die jeweils länger als 10 Sekunden dauern, wird eine Schlaflaboruntersuchung veranlasst, bei der neben der Ableitung der Atmungsaktivitäten in der Nacht zusätzlich Hirnströme (EEG) aufgezeichnet werden. Ebenso erfolgen bei der Polysomnographie im Schlaflabor die Aufzeichnung von Muskelbewegungen und eine Videoaufzeichnung, um ein komplettes Bild über den nächtlichen Schlaf zu erhalten. Der Vorteil der Polysomnographie gegenüber der Polygraphie ist, dass die Atemaussetzer den unterschiedlichen Schlafstadien zugeordnet werden können. Anhand der Schlaflabor-Untersuchung kann festgestellt werden, wie viele Atempausen pro Stunde pro Nacht, gemessen am Gesamtschlaf, bestehen, sodass ein Quotient errechnet wird für die Atempausen pro Stunde. Bei Werten über 10 Atempausen pro Stunde muss eine Therapie eingeleitet werden.