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Noch heute gelten die drei im Jahr 1968 erstmals beschriebenen klinischen Symptome für die Diagnose des IHA: Koma, also die nicht erweckbare Bewusstlosigkeit, Erlöschen der Hirnstammreflexe und Erlöschen des Atemantriebs. Hinzu kommt in Deutschland der Nachweis der Irreversibilität dieser Symptome, sei es durch eine weitere klinische Untersuchung nach einem bestimmten Zeitintervall oder durch die Durchführung von zusätzlichen apparativen Untersuchungen. In Deutschland gilt bei der Diagnose des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls das Vier-Augen-Prinzip. Zwei erfahrene Intensivmediziner, von denen mindestens einer ein neurologischer oder neurochirurgischer Facharzt sein muss, untersuchen den Patienten.