Testamentsspende
Gestalten Sie mit Ihrem Nachlass die Zukunft der Neurologie. Über eine Testamentsspende an die Deutsche Hirnstiftung können Sie Ihre Wünsche weitergeben und neurologisch Erkrankten Hoffnung und Lebenszeit schenken.

Wir beraten Sie kostenfrei
030 531437935
Mo 14-18, Mi 10-14 Uhr (am 12. Nov. eingeschränkt)
Die Welt von morgen verändern
Wie wäre es, die Welt von morgen zu verändern? Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit. Denn damit können Sie bestimmen, was mit Ihrem Nachlass passiert und wie Ihre Werte weiterbestehen sollen.
Mit einer Testamentsspende an die Deutsche Hirnstiftung schenken Sie neurologisch Erkrankten Lebenszeit: durch neue Therapieformen, mehr Aufklärung und Beratungsangebote sowie bahnbrechende Forschung.
Unsere Vision
Nach Herzkrankheiten und Krebs sind neurologische Leiden die häufigste Todesursache in Deutschland – und der Hauptgrund für den Verlust an Selbstständigkeit und Lebensqualität vieler Menschen. Mit Ihrer Hilfe möchte die Deutsche Hirnstiftung das ändern.

Sie helfen.
Mit einer Spende im Testament helfen Sie, die Vision von mehr Lebenszeit für Menschen mit neurologischen Erkrankungen Wirklichkeit werden zu lassen: Für mehr Zeit. Für mehr gutes Leben. Für mehr (gemeinsame) Momente.

Was ist Ihr Mehr?
Mehr Zeit für das Hobby, mehr Zeit mit den Enkeln, weniger Sorgen, weniger Schmerzen. Mehr Erinnerungen, die bleiben und nicht vergehen.

Zusammen erfolgreich
Gemeinsam mit Spenderinnen und Spendern versammeln wir die besten Köpfe für Erfolg versprechende Forschung, neue Therapieformen, Beratung für alle Belange und Unterstützung für Angehörige. Für mehr gemeinsame Zeit.

Tipps zum Testament
Wie können Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihrem Nachlass bedenken? Das ist möglich über eine Erbschaft, ein Vermächtnis und einen entsprechenden Eintrag im Testament.
Ausführliche Tipps zum Erstellen eines Testaments haben wir in unserem Leitfaden Ihr Testament für die Deutsche Hirnstiftung (PDÖffnet in neuem TabF) für Sie zusammengestellt.
Erbschaft
Per Gesetz erben zunächst Ehegatten, Kinder, ersatzweise deren Nachkommen und die eigenen Eltern. Ihnen steht der sogenannte Pflichtteil zu. Zusätzlich können Sie im Testament weitere Personen, aber auch die Deutsche Hirnstiftung als Erben einsetzen.
Die Erbinnen und Erben übernehmen Ihre Rechtsnachfolge und damit alle Rechte und Pflichten. Über Ihren Nachlass und dessen Abwicklung dürfen sie nur gemeinschaftlich entscheiden.
Wenn es keine Erben gibt, können Sie die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin einsetzen. Mit der Nachlass-Abwicklung können Sie dann im Testament die Deutsche Hirnstiftung beauftragen.
Vermächtnis
Alternativ zu einer Erbschaft können Sie im Testament einer Person oder der Deutschen Hirnstiftung zum Beispiel einen Geldbetrag, einzelne Wertgegenstände oder Immobilien hinterlassen. Das sind sogenannte Vermächtnisse.
Die Erbinnen und Erben sind im Rahmen der Nachlass-Abwicklung verpflichtet, Vermächtnisse an die jeweilige Person oder die Hirnstiftung zu übergeben.
Eintrag im Testament
Sie haben sich bereits entschieden, uns mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken? Dann freuen wir uns, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihr Testament mit folgenden Angaben aufnehmen:
Deutsche Hirnstiftung e. V.
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
VR 37609 B

Wir wickeln Ihren Nachlass ab
Wer kümmert sich um alles, wenn ich nicht mehr da bin? Wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin einsetzen, übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses – von der Auflösung des Haushalts über die Kündigung von Verträgen bis hin zur Bezahlung offener Rechnungen. Wenn Sie möchten, organisieren wir auch die Beerdigung und Grabpflege.
Dabei unterstützt uns die zertifizierte Testaments-Vollstreckerin und Nachlass-Abwicklerin Melanie Löwe. Im Interview erläutert sie, wie eine Abwicklung abläuft und was es im Vorfeld zu beachten gilt.

Wir begleiten Sie rechtlich
Ihr Testament ist so individuell, wie Sie. Deshalb empfehlen wir, sich juristisch beraten zu lassen. Damit alles so geregelt ist, wie Sie es sich wünschen. Als Ihre Erbin oder bei einem Vermächtnis an die Hirnstiftung vermitteln wir Ihnen gern eine erste kostenlose und unverbindliche Rechtsberatung bei unserer Erbrechtsanwältin Kathrin Loose.
Brauchen Sie Hilfe beim Aufsetzen des Testaments? Dann nutzen Sie unseren Leitfaden Ihr Testament für die Deutsche Hirnstiftung (PDF).
Häufige Fragen zur Testamentsspende
Warum sollte ich ein Testament machen?
Damit Ihr Nachlass so umgesetzt wird, wie Sie es gerne möchten. Denn die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Wenn Sie zum Beispiel eine Organisation wie die Deutsche Hirnstiftung bedenken möchten, geht das nur mit einem Testament.
Kann ich mein Testament selbst verfassen?
Ja. Es gibt zwei Wege ein Testament zu erstellen. Sie können zum Notar oder einer Notarin gehen und das Testament beurkunden lassen.
Die zweite Möglichkeit: Sie schreiben es selbst mit der Hand (von Anfang bis Ende – nicht mit dem Computer) und unterschreiben mit Namen, Ort und Datum. Dann verwahren Sie das Testament an einem sicheren Ort, wo es nach Ihrem Tod gefunden wird. Oder Sie informieren nahestehende Personen darüber.
Wie kann ich die Hirnstiftung im Testament bedenken?
Sie können die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin, mit anderen Erben zusammen oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken.
Als Alleinerbin übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses – von der Auflösung Ihres Haushalts, über die Kündigung von Verträgen bis hin zur Beerdigung, wenn gewünscht.
Bei einem Vermächtnis bedenken Sie die Deutsche Hirnstiftung zum Beispiel mit einem konkreten Geldbetrag, einer Immobilie oder einem bestimmten Wertpapierdepot.
Muss die Hirnstiftung Erbschaftssteuer zahlen?
Nein, die Deutsche Hirnstiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihre Testaments-Spende ungeschmälert unserer Vision von mehr Lebenszeit für neurologisch Erkrankte zugute.
Wie benenne ich die Hirnstiftung korrekt im Testament?
Sie haben sich bereits entschieden, uns mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken? Dann freuen wir uns, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihr Testament mit folgenden Angaben aufnehmen:
Deutsche Hirnstiftung e. V.
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
VR 37609 B
Persönliche Beratung
Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Themen rund um Ihr Testament, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihrem Nachlass berücksichtigen.
