Die Welt von Morgen verändert sich

Wie wäre es, die Welt von morgen zu verändern? Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit. Denn damit können Sie bestimmen, was mit Ihrem Nachlass passiert und wie Ihre Werte weiterbestehen sollen.

Mit einer Testamentsspende an die Deutsche Hirnstiftung schenken Sie neurologisch Erkrankten Lebenszeit: durch neue Therapieformen, mehr Aufklärung und Beratungsangebote sowie bahnbrechende Forschung.

Unser Angebot im Überblick

Tipps zum Testament

Wie können Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihrem Nachlass bedenken? Das ist möglich über eine Erbschaft, ein Vermächtnis und einen entsprechenden Eintrag im Testament.

Erbschaft

Per Gesetz erben zunächst Ehegatten, Kinder, ersatzweise deren Nachkommen und die eigenen Eltern. Ihnen steht der sogenannte Pflichtteil zu. Zusätzlich können Sie im Testament weitere Personen, aber auch die Deutsche Hirnstiftung als Erben einsetzen.

Die Erbinnen und Erben übernehmen Ihre Rechtsnachfolge und damit alle Rechte und Pflichten. Über Ihren Nachlass und dessen Abwicklung dürfen sie nur gemeinschaftlich entscheiden.

Wenn es keine Erben gibt, können Sie die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin einsetzen. Mit der Nachlass-Abwicklung können Sie dann im Testament die Deutsche Hirnstiftung beauftragen.

Vermächtnis

Alternativ zu einer Erbschaft können Sie im Testament einer Person oder der Deutschen Hirnstiftung zum Beispiel einen Geldbetrag, einzelne Wertgegenstände oder Immobilien hinterlassen. Das sind sogenannte Vermächtnisse.

Die Erbinnen und Erben sind im Rahmen der Nachlass-Abwicklung verpflichtet, Vermächtnisse an die jeweilige Person oder die Hirnstiftung zu übergeben.

Eintrag im Testament

Sie haben sich bereits entschieden, uns mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken? Dann freuen wir uns, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihr Testament mit folgenden Angaben aufnehmen:

Deutsche Hirnstiftung e. V.
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
VR 37609 B

Häufige Fragen zur Testamentsspende

Warum sollte ich ein Testament machen?

Damit Ihr Nachlass so umgesetzt wird, wie Sie es gerne möchten. Denn die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Wenn Sie zum Beispiel eine Organisation wie die Deutsche Hirnstiftung bedenken möchten, geht das nur mit einem Testament.

Kann ich mein Testament selbst verfassen?

Ja. Es gibt zwei Wege ein Testament zu erstellen. Sie können zum Notar oder einer Notarin gehen und das Testament beurkunden lassen.

Die zweite Möglichkeit: Sie schreiben es selbst mit der Hand (von Anfang bis Ende – nicht mit dem Computer) und unterschreiben mit Namen, Ort und Datum. Dann verwahren Sie das Testament an einem sicheren Ort, wo es nach Ihrem Tod gefunden wird. Oder Sie informieren nahestehende Personen darüber.

Wie kann ich die Hirnstiftung im Testament bedenken?

Sie können die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin, mit anderen Erben zusammen oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken.

Als Alleinerbin übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses – von der Auflösung Ihres Haushalts, über die Kündigung von Verträgen bis hin zur Beerdigung, wenn gewünscht.

Bei einem Vermächtnis bedenken Sie die Deutsche Hirnstiftung zum Beispiel mit einem konkreten Geldbetrag, einer Immobilie oder einem bestimmten Wertpapierdepot.

Muss die Hirnstiftung Erbschaftssteuer zahlen?

Nein, die Deutsche Hirnstiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. So kommt Ihre Testaments-Spende ungeschmälert unserer Vision von mehr Lebenszeit für neurologisch Erkrankte zugute.

Wie benenne ich die Hirnstiftung korrekt im Testament?

Sie haben sich bereits entschieden, uns mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu bedenken? Dann freuen wir uns, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihr Testament mit folgenden Angaben aufnehmen:

Deutsche Hirnstiftung e. V.
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
VR 37609 B

Persönliche Beratung

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Themen rund um Ihr Testament, wenn Sie die Deutsche Hirnstiftung in Ihrem Nachlass berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Vielen Dank für Ihr Interesse

Bleiben Sie auch künftig gut informiert: Mit unserem monatlichen Newsletter erhalten Sie regelmäßig neue Themen und aktuelle Termine direkt in Ihr Postfach.