So wirkt Ihre Spende
Ihre Spende macht konkrete Hilfe möglich: Sie stärkt Beratung und Selbsthilfe, ermöglicht verständliche und unabhängige Informationen, unterstützt Aufklärung und Prävention und fördert neurologische Forschung. So kommt Ihre Unterstützung transparent dort an, wo sie gebraucht wird – bei Menschen mit neurologischen Erkrankungen und ihren Angehörigen.

Was Ihre Spende möglich macht
Von der persönlichen Beratung bis zur Forschungsförderung: Schon unterschiedliche Spendenbeträge können ganz konkret etwas bewegen.
Was Ihre Unterstützung möglich macht
Unsere Arbeit wirkt auf vielen Ebenen: Wir beraten Menschen mit neurologischen Erkrankungen und ihre Angehörigen, fördern Forschung und Selbsthilfe und schaffen all das dank der Unterstützung unserer Spenderinnen und Spender.

Wie wir Erkrankten helfen
5.000 Beratungen
Über 5.000 Menschen mit neurologischen Erkrankungen oder Angehörige hat unser ärztliches Team bisher bei drängenden Fragen zu Diagnosen, Behandlung und Nachsorge beraten – sowohl online als auch telefonisch.
60 Info-Veranstaltungen
Bei rund 60 Veranstaltungen haben wir hunderte Betroffene über den neusten Stand der Forschung bei Erkrankungen von Alzheimer bis Schwindel informiert. Mitschnitte davon gibt es bei uns unter Filmen zu Erkrankungen.
30 Förderungen für Selbsthilfegruppen
Fast 30 Gruppen haben wir mit jeweils 500 Euro für gemeinsame Aktivitäten unterstützt, die von den Krankenkassen nicht gefördert werden, aber trotzdem wichtig sind – von speziellen Sportkursen bis zu Freizeiterlebnissen, die die Gruppe stärken.

Wie man uns finanziell unterstützt
Über 586.000 Euro Spenden
Bis heute wurden wir mit 586.000 Euro Spenden bedacht. Die Bandbreite reicht von Benefiz-Veranstaltungen bis zu gezielten Einzelspenden für unsere Forschungs- und Selbsthilfeförderung oder die Beratung von Erkrankten.
Beiträge von 500 Mitgliedern
Wir haben zurzeit rund 500 Mitglieder – von neurologische Kliniken, Praxen und Patienten-Organisationen bis zu Erkrankten und Angehörigen. Kliniken und Praxen profitieren besonders von einer Mitgliedschaft. Diese entlasten wir zeitlich beim Beantworten von Fragen Betroffener und beim Beheben von Unsicherheiten.
Unterstützen auch Sie uns und werden Sie Mitglied
Hier steht ein kurzer Satz zum Thema Mitglied werden.
Das bewirkt Ihre Spende

50 Euro
ermöglichen eine kostenlose Beratung für neurologisch Erkrankte, bei der sie drängende Fragen besprechen können

200 Euro
helfen einem jungen Menschen, seine Forschung bei einem Kongress vorzustellen, zu diskutieren und sich zu vernetzen

500 Euro
unterstützen eine Selbsthilfegruppe bei Aktivitäten, die von den Krankenkassen nicht gefördert werden, aber helfen

2.000 Euro
finanzieren eine Präsenz-Veranstaltung mit Betroffenen und hochrangigen Fachleuten zu neurologischen Themen

3.000 Euro
kostet eine umfangreiche Patientenleitlinie zu einer Krankheit – für gut informierte Behandlungsentscheidungen

5.000 Euro
beträgt das Preisgeld unseres Forschungspreises, der jedes Jahr ein besonderes Wissenschaftsprojekt anschiebt
Unsere Transparenz-Informationen
Den zehn Punkten in der ITZ-SelbstverpflichtungserklärungÖffnet in neuem Tab folgend erfahren Sie unten mehr zu uns, unseren Strukturen und unserer Finanzierung – von der Herkunft unserer finanziellen Mittel und ihrer Verwendung bis hin zu den Personen, die darüber entscheiden.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Deutsche Hirnstiftung e. V.
Budapester Str. 7/9
10787 Berlin
Gründungsjahr: 2019
Ansprechpartnerin:
Anne Katrin Pawelzik
Geschäftsführerin
pawelzik@hirnstiftung.org
Tel.: 030 / 531 437 936
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Ziel der Deutschen Hirnstifung ist es, über neurologische Erkrankungen zu informieren und Betroffenen zu beraten. Sie setzt sich für das Wohlergehen der Neurologie-Patienten ein und unterstützt Praxen, Kliniken und die Wissenschaft bei der Behandlung und Erforschung neurologischer Krankheiten. Die komplette Satzung können Sie hierÖffnet in neuem Tab herunterladen.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO) nach dem letzten uns zugegangenen FreistellungsbescheidÖffnet in neuem Tab des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/640/61054) vom 20.09.2021 (Veranlagungszeitraum 2019 bis 2020) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Die Deutsche Hirnstiftung wird geleitet durch einen VorstandÖffnet in neuem Tab, den ein KuratoriumÖffnet in neuem Tab berät. Die neurologische Expertise für Betroffene und deren Angehörige bündelt die Hirnstiftung in einem FachbeiratÖffnet in neuem Tab. Alle Personen in diesen Gremien sind ehrenamtlich tätig. Prominente Persönlichkeiten unterstützen uns zudem als SchirmherrinÖffnet in neuem Tab sowie Botschafterinnen und BotschafterÖffnet in neuem Tab.
5. Tätigkeitsbericht
Hier finden Sie unsere Tätigkeitsberichte:
6. Personalstruktur
Alle Gremien der Deutschen Hirnstiftung arbeiten ehrenamtlich, die Geschäftsstelle ist durch hauptamtlich Mitarbeitende besetzt. Sie bilden zusammen 2,25 Personalstellen. Weitere Informationen zu unserer Arbeit in der Geschäftsstelle finden Sie hierÖffnet in neuem Tab.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Die Deutsche Hirnstiftung wurde bei ihrer Gründung basisfinanziert durch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.Öffnet in neuem Tab, ein gemeinnütziger Zusammenschluss von über 10.000 Fachleuten, der in Deutschland die neurologische Forschung, Lehre sowie ärztliche Fort- und Weiterbildung fördert. Darüber hinaus finanziert sich die Arbeit der Hirnstiftung durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die erhaltenen Beträge finden Sie im Tätigkeitsbericht 2021 ab Folie 32.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Angaben zur Mittelverwendung finden Sie im Tätigkeitsbericht 2021 ab Folie 32. Mehr dazu, was wir damit schon erreicht haben, lesen Sie hierÖffnet in neuem Tab.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. hat die Deutsche Hirnstiftung 2021 mit einer Spende in Höhe von 750.000 Euro bedacht. Weitere Spenden oder andere Zahlungen, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es bislang nicht.
Ihre Unterstützung. Ihre Fragen.
Sie haben Fragen rund um Spenden oder eine Mitgliedschaft? Ich berate Sie gerne persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Deutsche Hirnstiftung zu unterstützen – unkompliziert, individuell und ganz ohne Verpflichtung.

Ihr Ansprechpartner ist: