Reisen mit einer neurologischen Erkrankung erfordert mitunter besondere Vorbereitung. Die Deutsche Hirnstiftung gibt Tipps, wie man Problemen vorbeugt, medizinische Nachweise organisiert und Medikamente richtig transportiert.
Fast jeder hat es schon mal erlebt: Man ist am Flughafen gelandet, der eigene Koffer allerdings nicht. Auch wenn er ein, zwei Tage später am Urlaubsort eintrudelt, kann das zu einem Problem werden. Etwa, wenn sich darin wichtige Medikamente befinden, die täglich eingenommen werden müssen.
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Medikamentenpausen vermeiden – Notvorrat ins Handgepäck
So gibt es Erkrankungen, wie zum Beispiel Epilepsie, bei denen die pünktliche Einnahme der Medikamente wichtig ist, um Anfällen vorzubeugen. Ebenso kann bei Autoimmunerkrankungen eine Medikamentenpause von ein, zwei Tagen fatal sein.
Selbst wenn eine Medikamentenpause nicht kritisch oder lebensbedrohlich ist, kann sie doch unangenehm sein. Zum Beispiel für Menschen mit Migräne. Denn wer möchte schon die schönsten Tage des Jahres mit Schmerzen im abgedunkelten Zimmer verbringen?
Seine Medikamente sollte man daher während der Anreise im Handgepäck bei sich zu haben oder zumindest einen Notvorrat. Damit kann man im Fall der Fälle die ersten drei, vier Tage nach Ankunft überbrücken.
Ärger am Zoll oder Flughafen vermeiden
Arzneistoffe ins Ausland einzuführen, ist allerdings nicht unproblematisch. Man sollte sich daher von der Ärztin oder dem Arzt bestätigen lassen, dass die Medikamente für den Eigenbedarf erforderlich sind.
So kann man Probleme beim Zoll oder in der Sicherheitskontrolle vermeiden. Verschiedene Stellen bieten mehrsprachige Vordrucke an, zum Beispiel Krankenkassen oder der ADAC.
Besondere Nachweise für Betäubungsmittel und Spritzen organisieren
Streng geregelt ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln oder Spritzen, die als gefährliche Gegenstände gelten. Hier muss man sich die ärztliche Bescheinigung behördlich bestätigen lassen.
Möglich ist das beim örtlichen Gesundheitsamt oder Amt für Verbraucherschutz. Einen speziellen Vordruck und Adressen bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter Reisen mit Betäubungsmitteln.
Für Länder außerhalb des Schengen-Raums bedarf es einer besonders detaillierten Erklärung. Sie sind beim BfArM unter Punkt 3. Reisen in andere Länder ebenfalls abrufbar. Außerdem sollte man sich beim Auswärtigen Amt über die Einfuhr- und Einreiseformalitäten des Reiselandes erkundigen.
Medikamente nicht anders verpacken
Wichtig ist, die Medikamente immer in der Originalverpackung mitzuführen. So kann das Sicherheitspersonal sie besser mit der vorgezeigten Bescheinigung abgleichen.
Müssen die Medikamente gekühlt werden? Dann sollte man die Fluggesellschaft im Vorfeld kontaktieren, damit man Kühlakkus mit an Bord nehmen kann oder sich Kühlmöglichkeiten im Flugzeug nutzen lassen.
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Reisen vorher mit Arzt oder Ärztin besprechen
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen ist vor dem Urlaub grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung sinnvoll:
Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt über die Reisepläne und fragen Sie nach, wie Sie die Medikamente während des Fluges und am Urlaubsziel einnehmen sollen.
Bei einigen Medikamenten kommt es auf die stundengenaue Einnahme an, und das ist häufig schwer in anderen Zeitzonen zu bewerkstelligen.
Bei anderen ist es nicht so schlimm, wenn es einmal durch die Reise zu einer drei- oder vierstündigen Verschiebung des Einnahmezeitpunkts kommt.
Ebenso kann der klimatische Wechsel ein Thema werden. Blutdrucksenker beispielsweise wirken bei Hitze stärker, sodass es ratsam sein kann, niedrigere Dosen einzunehmen.
Auch ist es sinnvoll, sich über eventuell notwendige Impfungen und reisehygienische Regeln zu erkundigen.
Falls es auf der Reise zu gesundheitlichen Problemen kommt, sollte man sich vorab Adressen medizinischer Anlaufstellen vor Ort heraussuchen. Für diesen Fall ist es gut, einen Notfallausweis mit den wichtigsten Informationen bei sich zu haben.
Ausweisvordrucke bieten verschiedene Krankenkassen an, auch auf Englisch. Darauf vermerkt werden etwa Krankheiten, eventuelle persönliche Besonderheiten (wie Unverträglichkeiten oder Allergien), der Krankheitsverlauf und der Medikamentenplan.
Reisekranken- und Rückholversicherung prüfen
Besonders Personen mit chronischen Krankheiten sollten vorab herausfinden, inwieweit die eigene Krankenversicherung einen Reiseschutz umfasst und ob sie im Notfall die Kosten für eine Rückholung übernimmt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät, sich das gegebenenfalls sogar schriftlich von der Versicherung bestätigen zu lassen. Umfasst der Versicherungsschutz diese Leistungen nicht, sind entsprechende Zusatzversicherungen ratsam.
Die Deutsche Hirnstiftung wünscht allen eine gute Reise und einen erholsamen Urlaub. Bleiben Sie gesund!