Nachlassabwicklung bedeutet, das Leben einer Person abzuschließen. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die mit der Umsetzung eines Testaments zusammenhängen. Hierbei werden sowohl die individuellen Wünsche des verstorbenen Menschen als auch die gesetzlichen Regelungen berücksichtigt, die bei einer Erbschaft eine Rolle spielen.
Zur Nachlassabwicklung gehört konkret: eine Bestandsaufnahme des Nachlasses, steuerliche Angelegenheiten erledigen, Pflichtteilsansprüche klären, Vermächtnisse verteilen und testamentarische Auflagen erfüllen. Eine professionelle Nachlassabwicklung informiert die Erben über die wichtigsten Punkte und stellt sicher, dass der Nachlass wie vom Erblasser gewünscht verteilt wird.
Was passiert, wenn die Deutsche Hirnstiftung erbt?
Wenn man die Deutsche Hirnstiftung als Alleinerbin einsetzt, übernimmt diese die Nachlassabwicklung und sorgt dafür, dass – sofern rechtlich möglich – die testamentarischen Wünsche umgesetzt werden.
Werden weitere Personen oder Institutionen als Erben eingesetzt, müssen sich diese als Erbengemeinschaft abstimmen und alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Wenn jemand der Deutschen Hirnstiftung ein Vermächtnis, also etwa einen Geldbetrag, im Testament hinterlässt, wenden wir uns an dessen Erben. Diese sind dann verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
Sollte man der Deutschen Hirnstiftung Bescheid geben, wenn man sie im Testament bedenken möchte?
Ja, sehr gerne, besonders wenn wir als Alleinerbin eingesetzt werden. So lassen sich bereits zu Lebzeiten konkrete Wünsche, die einem besonders am Herzen liegen, kommunizieren und abstimmen. Damit stellt man sicher, dass alles entsprechend den eigenen Vorstellungen umgesetzt wird.
Darüber hinaus kann die Deutsche Hirnstiftung auch eine kostenlose rechtliche Erstberatung vermitteln und bei Bedarf mit einer ausgewählten Erbrechtsanwältin bei der rechtssicheren Formulierung des Testaments unterstützen.
Was passiert mit den persönlichen Sachen?
Genau das, was die verstorbene Person wollte. Die Sachen werden wunschgemäß behandelt, wenn man im Testament konkrete Anweisungen hinterlässt. Falls nicht der Fall ist und man seine Wünsche nicht direkt den Erben mitgeteilt hat, wird der Nachlass nach den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt.
Erbt nur eine Person oder Organisation, funktioniert das Aufteilen von Gegenständen in der Regel gut, etwa weil sie als Vermächtnisse im Testament festgehalten sind. Bei einer Erbengemeinschaft, also wenn mehrere Personen oder Organisationen erben, kann eine Aufteilung oft nur durch Verkauf erfolgen, entweder an Dritte oder einzelne Miterben. Dinge, die nur einen ideellen Wert für den verstorbenen Menschen hatten, betrifft das meist aber nicht.
Was sollte man vor seinem Tod regeln?
Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, festzulegen, was einmal mit dem eigenen Hab und Gut passieren soll. So hat man die Möglichkeit, vieles nach den eigenen Wünschen im Vorfeld zu regeln. Dazu gehören insbesondere:
Bestattungswünsche: Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich mit einem Bestatter der Wahl konkrete Wünsche abstimmen. So entlastet man auch die Liebsten in einer Zeit, in der sie den Verlust betrauern.
Erbfolge: Man sollte für sich klären, ob man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und andere Personen oder Organisationen wie die Deutsche Hirnstiftung bedenken möchte. Die Wünsche sollten in einer letztwilligen Verfügung, also in einem Testament oder Erbvertrag, geregelt werden.
Klärung des Verbleibs von Haustieren
Eine Vertrauensperson informieren, wo wichtige Dokumente und möglicherweise Passwörter zu finden sind
Persönliche Dinge aussortieren, die nach dem eigenen Tod niemand sehen soll